Möchten Sie Wertgegenstände beleihen?

Pfandhaus Wedel

Schnell und unkompliziert

Wir gewähren Darlehen

Mit Ihren Wertgegenständen erhalten Sie in unserem Pfandhaus in Stade einfach und unkompliziert ohne Gehaltsnachweise und Finanzauskünfte ein Darlehen bis zu 50.000 €.

Wir beleihen Goldschmuck, hochwertige Uhren, hochwertige Schreibgeräte, neue Handys, Münzen, Barren.

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Persönlich erscheinen

Bringen Sie bitte Ausweisdokumente und den Wertgegenstand mit. Bei Schmuckbeleihung ist KEIN Termin notwendig.

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Darlehensvertrag

Zinsen und Gebühren* sind zu Ihrem Schutz gesetzlich festgelegt. Sie haften ausschließlich mit dem Pfand!
* Die Gebühren sind bis zu einer Darlehenssumme von 300 € festgelegt

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Sofort und bar

Wir nehmen den Wertgegenstand entgegen, verwahren ihn sicher und zahlen Ihnen ein Darlehen zwischen 10 € und 50.000 € unverzüglich bar aus.

Wir begutachten Ihren Pfandgegenstand und unterbreiten Ihnen ein Kreditangebot. Bei Abschluss eines Vertrages erhalten Sie einen Pfandschein mit Angabe der Kreditsumme, Laufzeit, Zinsen und Gebühren. Bewahren Sie den Pfandschein sorgfältig auf. Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie sich unverzüglich melden.

Keine. Sie haften ausschließlich mit Ihrem Pfand. Wir benötigen auch keine Gehaltsnachweise oder andere Finanzauskünfte.

Der Gesetzgeber hat die Zinsen auf 1% der Kreditsumme pro Monat (auch angefangener Monat) festgelegt. Die Gebühren sind bei einem Kredit bis 300 € auch gesetzlich geregelt:
  • 1,00 € Gebühr monatlich bis einschließlich 15 € Darlehen
  • 1,50 € Gebühr monatlich bis einschließlich 30 € Darlehen
  • 2,00 € Gebühr monatlich bis einschließlich 50 € Darlehen
  • 2,50 € Gebühr monatlich bis einschließlich 100 € Darlehen
  • 3,50 € Gebühr monatlich bis einschließlich 150 € Darlehen
  • 4,50 € Gebühr monatlich bis einschließlich 200 € Darlehen
  • 5,50 € Gebühr monatlich bis einschließlich 250 € Darlehen
  • 6,50 € Gebühr monatlich bis einschließlich 300 € Darlehen
Ab 301 € wird die Gebühr zwischen uns und Ihnen vereinbart.

Gemäß der Pfandverleihverordnung haben Sie mindestens drei, maximal aber vier Monate Zeit. Wenn Sie eine Verlängerung wünschen, sprechen Sie uns an. Individuelle Vereinbarungen sind möglich.

In diesem Fall sieht der Gesetzgeber eine Versteigerung vor, bei dem das Pfand durch einen Gerichtsvollzieher oder öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer versteigert wird.

Sollte es nach Abzug aller Zinsen, Gebühren und Versteigerungskosten zu einem Erlös über der Kreditsumme kommen, können Sie den Mehrerlös binnen drei Jahren bei uns abholen. Nach Ablauf der drei Jahren müssen wir den Mehrerlös an die zuständige Behörde weiterleiten. Bei einem Mindererlös haften Sie nicht.